Die Hausverwaltung nach dem WEG- Gesetz
(Wohnungseigentumsgesetz)


Die Aufgaben einer professionellen Hausverwaltung im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) lassen sich in vier große Bereiche untergliedern: Die organisatorische und beratende Verwaltung, die kaufmännische sowie die technische Verwaltung und die Verwaltung unter den juristischen Aspekten der aktuellen Rechtsprechung.

Alle Bereiche setzen fundiertes Fachwissen voraus, welches wir durch eine kontinuierliche Qualifizierung unseres Teams sicherstellen.

Zu unseren Grundleistungen gehören

1
Kurz-, mittel- und langfristige Instandhaltungsplanung;
2
Erstellen von Wirtschaftsplänen;
3
Planung und Durchführung von ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen sowie der vorgeschriebenen Beschluss-protokollierung;
4
Umsetzung der gefassten Beschlüsse von Eigentümerversammlungen;


5
Regelmäßige Begehung des Gemeinschaftseigentums;
6
Information des Verwaltungsbeirates zu allen wichtigen, größeren Ereignissen oder Maßnahmen;
7
Erfassung und Detailplanung von Sondermaßnahmen;
8
Einzel- und Gesamtkostenabrechnungen (u. a. Hausgeldabrechnung);
9
Führung und Überwachung der Heiz- und Wasserkostenabrechnung;
10
Verhandlungen mit Eigentümern, Behörden und Handwerksbetrieben;
11
Planung und Vergabe von Wartungs-, Reparatur- und Instand-haltungsaufträgen;
12
Abwicklung von Versicherungsschäden;
13
Laufende Überprüfung und Überwachung der Versicherungsverträge;